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Finanztipp des Monats Juni- 

Steuerliche Betrachtung von Fondsdepots und fondsgebundenen Versicherungen


Unabhängig davon ob Sie zu einem Fondssparplan oder einer Fondsgebundenen Versicherungen tendieren, soll nachfolgend „nur“ die steuerliche Seite der beiden Anlagemöglichkeiten dargelegt werden. Grundsätzlich gibt es nicht die eine oder andere richtige Anlageform. Es kommt immer „darauf an“ welche Ziele Sie als Sparer damit verfolgen.


Wenn Sie sich fragen, welche der beiden Optionen – ein Fondsdepot oder eine Fondspolice – steuerlich günstiger ist, hängt die Antwort von verschiedenen Faktoren ab. Zur Veranschaulichung werden nachfolgend beide Varianten, unter der Annahme, dass der Gewinn in beiden Fällen identisch ist, betrachtet: 

1. Fondsdepot: 

Im Falle eines Fondsdepots wird der Gewinn unterschiedlich besteuert, je nachdem, welche Fondsart Sie haben:
Aktienfonds (mit mehr als 50 % Aktienanteil): Die Abgeltungsteuer beträgt 26,375% /25% zzgl. Soli 5,5%, ohne Kirchensteuer) auf 70% des Gewinns, da 30% durch die sogenannte Teilfreistellung bei Aktienfonds abgezogen werden
Mischfonds (mit 25 % bis 50 % Aktienanteil): Hier werden 85% des Gewinns versteuert. Die Freistellung beträgt hier 15%.
Fonds mit weniger als 25 % Aktienanteil: Hier wird der gesamte Gewinn mit der Abgeltungsteuer von 26,375 % versteuert (ohne Teilfreistellung).

Zusammengefasst:

  • Aktienfonds: 18,46 % Steuer auf den Gewinn.
  • Mischfonds: 22,42 % Steuer auf den Gewinn.


2. Fondsgebundene Versicherung mit Halbertragsbesteuerung:

Die Fondspolice kann unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Halbertragsbesteuerung profitieren. Das bedeutet, dass nur die Hälfte des erzielten Ertrags versteuert wird. Zudem gibt es eine pauschale Teilfreistellung von 15 %, die unabhängig vom Aktienanteil gilt, selbst bei Rentenfonds.

 Der Ertrag wird als Differenz zwischen dem eingezahlten Gesamtbeitrag und dem Fondswert zum Ablauf betrachtet.
Beispiel: Bei einem Gewinn von 100.000 Euro (Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung) wird der steuerpflichtige Ertrag auf 42.500 Euro reduziert (50 % des Ertrags minus 15 % Teilfreistellung).

Der Steuerbetrag wird nach dem individuellen Einkommensteuertarif berechnet, wobei für den oben genannten Fall eine Einkommensteuer von 8.130 Euro anfällt. Das ergibt eine Steuerquote von nur 8,13 % auf den Gewinn von 100.000 Euro.

Steuervergleich: Fondsdepot (Aktienfonds): 18.460 Euro Abgeltungsteuer auf einen Gewinn von 100.000 Euro. Fondspolice (Halbertragsbesteuerung): 8.130 Euro Einkommensteuer auf denselben Gewinn von 100.000 Euro.

Erklärung: Bei einer Fondspolice zahlen Sie also deutlich weniger Steuern auf denselben Gewinn, da nur die Hälfte des Ertrags versteuert wird und eine pauschale Teilfreistellung von 15 % gilt.

• Steuerprogression beachten: Ein wichtiger Hinweis: Die oben genannten Berechnungen gelten nur, wenn die Kapitalzahlung aus der Fondspolice die einzige Einkommensquelle ist. Sofern bereits andere Einkünfte bestehen (z. B. aus einer gesetzlichen Rente), wird die Steuerprogression wirksam. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige Gesamtertrag (z. B. aus der Fondspolice und der Jahresrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) zu einer höheren Steuerlast führen kann.

Tipp: Wenden Sie sich an Ihren Berater, um Möglichkeiten zu besprechen wie Sie die Steuerprogression zu Beginn des Rentenalters vermeiden oder dämpfen können. Durch eine geschickte Steuerung der Auszahlungen aus den Anlagen kann die Steuerlast besser gesteuert werden.

 




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