Ihr Partner für Versicherung und Vorsorge

Wir tun nichts Außergewöhnliches, wir sind bloß erfolgreich, weil wir ganz gewöhnliche Dinge ganz außergewöhnlich tun.



Finanztipp des Monats Mai - 
Absicherung von Auszubildenden


Die Bewerbungsphase für Auszubildende ist oft noch nicht einmal vollständig abgeschlossen, da sollte man sich bereits mit dem Thema Absicherung beschäftigen. Schließlich hängt das gesamte Leben – und dessen Verlauf – maßgeblich von der eigenen Arbeitskraft ab. Gerade für Auszubildende gelten hierbei einige Sonderregelungen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Besonders zwei weit verbreitete Annahmen treffen auf Auszubildende nicht zu:

  • Azubis hätten in den ersten 60 Monaten keinen Schutz bei Erwerbsminderung.
  • Wenn dennoch als Ausnahmefall (z.B. wegen Arbeitsunfall) eine Rente bezahlt wird, dann wäre die Rente wegen der geringen Azubivergütung „extrem“ niedrig.


Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

  • Azubis sind ab dem ersten Tag gegen Erwerbsminderung abgesichert. Als einzige Bedingung muss Versicherungspflicht in der Gesetzlichen RV vorliegen.
  • Keine Wartezeit nötig, wenn der Schaden durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Die Regelung das in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung mind. 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein müssen entfällt.


 Erwerbsminderung ohne Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

  • Für Azubis gibt es eine Sonderregelung: Wer während oder bis zu 6 Jahre nach der Ausbildung erwerbsgemindert wird, muss innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben.
  • Diese Regelung greift nur bei voller Erwerbsminderung, nicht bei teilweiser, d.h. ein Azubi, der die 5 Jahre Wartezeit nicht erfüllt hat und teilweise erwerbsgemindert ist geht trotz Nachweis von mind. 12 Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 2 Jahre leer aus.


Höhe der Erwerbsminderungsrente:

  • Die Rente basiert auf der Azubivergütung, erhöht um eine Zurechnungszeit bis zum Alter von 66 Jahren und 2 Monaten (Eintritt Erwerbsminderung 2025)
    Beispiel: Ein Azubi, der nach knapp 3 Jahren einen Unfall hat, kann ca. 1350 Euro monatliche Rente erhalten.


Fazit:

  • Azubis sind im ersten Ausbildungsjahr nur bei Arbeitsunfällen abgesichert.
  • Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht ein Schutz bei voller Erwerbsminderung.
  • Teilweise Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit bieten keinen gesetzlichen Schutz, hier ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

PS: Idealerweise sollte eine Absicherung der Arbeitskraft schon nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgen, da die Zahlung des Krankengeldes durch die Gesetzliche KV eine erste Lücke in den gewohnten Einkünften bedeutet! Die Lösung dafür ist eine private Krankentagegeld - Absicherung ab dem 43. Tag.





E-Mail
Anruf
Instagram